Schongau: Sanierungsgebiete bis Ende 2036 verlängert

Der Schongauer Stadtrat hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2026 beschlossen, die beiden förmlich festgelegten Sanierungsgebiete der Stadt um zehn Jahre zu verlängern. Betroffen sind das Sanierungsgebiet I „Frauentor mit Verkehrsachse Münzstraße–Marienplatz–Lindenplatz“ und das Sanierungsgebiet II „Altstadt“. Die Frist, die zuletzt im Oktober 2021 bis zum 31. Dezember 2026 verlängert worden war, läuft nun bis zum 31. Dezember 2036. Rechtsgrundlage ist § 142 Abs. 3 Satz 4 des Baugesetzbuchs.
Warum die Verlängerung?
Nach Angaben der Stadt bestehen die Sanierungsziele fort: Die Altstadt und zentrale Bereiche des Stadtzentrums sollen städtebaulich aufgewertet werden, genannt werden vor allem Münzstraße, Weinstraße und Lindenplatz. Wegen der angespannten Haushaltslage konnten Maßnahmen bisher nicht wie geplant umgesetzt werden. Die Stadt stellt ausdrücklich klar, dass die Verlängerung nicht bedeutet, dass die Projekte finanziell gesichert sind oder sofort begonnen werden.
Die Stadt Schongau informiert über den Beschluss in ihrem Bericht aus dem Stadtrat vom 20. Oktober 2026.
Was das für Eigentümer bedeutet
Für Eigentümer von Häusern und Wohnungen in den beiden Gebieten bleibt das Sanierungsrecht damit für weitere zehn Jahre anwendbar. Das hat zwei Seiten:
- Genehmigungen: Je nach Ausgestaltung der Sanierungssatzung können bauliche Vorhaben, Grundstücksteilungen oder Verkäufe einer Genehmigung der Stadt bedürfen. Wer in der Innenstadt umbauen, aufteilen oder verkaufen möchte, sollte das frühzeitig mit dem Bauamt klären.
- Steuerliche Vorteile: Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet können erhöht abgeschrieben werden — bei vermieteten Objekten nach § 7h EStG bis zu 9 Prozent jährlich über acht Jahre und anschließend bis zu 7 Prozent über vier Jahre. Für selbst genutztes Eigentum gibt es eine eigene Regelung. Voraussetzung ist eine Bescheinigung der Stadt, die Maßnahme sollte daher vor Beginn mit ihr abgestimmt werden. Mit der Verlängerung bleibt dieser Weg bis Ende 2036 offen.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften lohnt es sich, anstehende Arbeiten an Fassade, Dach oder Fenstern im Blick auf diese Möglichkeiten vorzubereiten — gerade wenn mehrere Eigentümer vermieten.
Unser Hinweis
Wir betreuen Objekte im Raum Schongau. Steht in einer Gemeinschaft in der Innenstadt eine größere Erhaltungsmaßnahme an, gehört die Frage nach dem Sanierungsgebiet in die Beschlussvorbereitung. Ob und in welcher Höhe sich eine erhöhte Abschreibung im Einzelfall lohnt, klärt am besten Ihre Steuerberatung. Bei Fragen zu Ihrer Gemeinschaft sprechen Sie uns gern an.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

