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Recht & Gesetz

Neue BEG-Förderung seit 21. Juli: Das ändert sich bei der Sanierung

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde reformiert: höhere Boni für kleine Einkommen, sinkende Fördersätze über die Zeit — was Eigentümer jetzt wissen müssen.

· 5 Min. Lesezeit
Eingerüstetes Mehrfamilienhaus mit Dämmplatten während einer energetischen Sanierung

Wer eine neue Heizung, gedämmte Fassade oder neue Fenster plant, rechnet fest mit staatlicher Förderung. Seit dem 21. Juli 2026 gelten dafür neue Spielregeln: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde grundlegend reformiert — mit drei neuen Förderrichtlinien für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen. Flankiert wird die Reform vom neuen Gebäudemodernisierungsgesetz, das Ende Juli in Kraft getreten ist. Das Bundeswirtschaftsministerium beschreibt die neue Förderung als „sozialer, effizienter und fokussierter“ — für Eigentümer heißt das konkret: Es gibt Gewinner, und es gibt gute Gründe, nicht mehr allzu lange zu warten.

Was bleibt: die Struktur

Die gute Nachricht zuerst: An den Zuständigkeiten ändert sich nichts. Die KfW bleibt Ansprechpartner für die Heizungsförderung (Zuschuss 458) und den Kredit zur Komplettsanierung (Programm 261), das BAFA für Zuschüsse zu einzelnen Effizienzmaßnahmen wie Dämmung, Fenstern oder Anlagentechnik. Auch bereits bewilligte Anträge genießen Vertrauensschutz — wer seinen Bescheid hat, ist von der Reform nicht betroffen.

Was sich ändert

Sozialer: mehr Bonus für kleinere Einkommen. Der Einkommensbonus bei der Heizungsförderung wird dreistufig. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro erhalten künftig 40 statt bisher 30 Prozent Bonus; neu hinzu kommt eine Stufe bis 50.000 Euro mit bis zu 10 Prozent. Familien mit Kindern werden über einen Freibetrag von 10.000 Euro bessergestellt — so rutschen mehr Haushalte in eine günstigere Bonusstufe.

Fokussierter: die schlechtesten Gebäude zuerst. Der Bonus für sogenannte „Worst Performing Buildings“ — also energetisch besonders schlechte Häuser — wird auf weitere Maßnahmen ausgeweitet. Wer ein unsaniertes Gebäude anpackt, wird künftig gezielt stärker gefördert; auch der Bonus für serielle Sanierungen wird erweitert.

Effizienter — aber degressiv: Fördersätze sinken über die Zeit. Die Reform führt eine schrittweise Absenkung der Fördersätze ein, und bei größeren Mehrfamilienhäusern werden die förderfähigen Kosten pro Einheit stärker gedeckelt. Im Klartext: Je später der Antrag, desto niedriger tendenziell der Zuschuss. Neu ist außerdem, dass in ausgewiesenen Fernwärme-Ausbaugebieten bestimmte Heizungsförderungen ausgeschlossen sein können — hier lohnt vor der Planung ein Blick in die kommunale Wärmeplanung.

Was das für Eigentümergemeinschaften bedeutet

Gerade in der WEG sind die Wege lang: Erst kommt die Beratung, dann die Versammlung, dann der Beschluss, dann die Ausschreibung — und erst danach der Förderantrag. Bei degressiven Fördersätzen wird dieser Vorlauf bares Geld wert. Unsere Empfehlung für Gemeinschaften mit Sanierungsstau oder älterer Heizung:

  1. Bestandsaufnahme jetzt: Wie alt ist die Heizung, was sagt der Energieausweis, welche Maßnahmen stehen ohnehin an?
  2. Beratung einbinden: Für viele BEG-Maßnahmen ist ein Energieeffizienz-Experte ohnehin Pflicht — sein Sanierungsfahrplan schafft zugleich die Grundlage für die Versammlung.
  3. Beschluss und Rücklage sauber planen: Förderung ersetzt keine Finanzierung. Erhaltungsrücklage, Sonderumlage und Kredit müssen zusammenpassen, bevor beauftragt wird.

Als Verwaltung bereiten wir für unsere Gemeinschaften die Beschlussvorlagen zur Sanierung vor, holen Angebote regionaler Fachbetriebe ein und koordinieren die Abläufe zwischen Versammlung, Energieberater und Antragstellung. Sie überlegen, ob sich der Heizungstausch oder die Dämmung in Ihrer Anlage jetzt rechnet? Sprechen Sie uns an — Antworten auf häufige Fragen finden Sie außerdem in unseren FAQ.

Grundlage dieses Beitrags sind die Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur neuen Gebäudeförderung (energiewechsel.de) sowie juristische Fachbeiträge zur BEG-Reform 2026.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Förderberatung. Maßgeblich sind die offiziellen Förderrichtlinien von KfW und BAFA.